Kosten und Erstattung

Ich arbeite in privater Praxis und rechne somit NICHT mit den gesetzlichen Krankenkassen ab - auch nicht im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens. Die Erstattung der Behandlungskosten durch Ihre private Krankenversicherung, die Beihilfe o.ä. ist in der Regel unproblematisch; die Bedingungen variieren je nach Kasse und Tarif. Natürlich können Sie die Behandlung auch als Selbstzahler:in in Anspruch nehmen.

Mein Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), vgl. Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die Kosten für eine 50 minütige Sitzung Einzeltherapie (Ziffer 870) betragen zwischen Euro 131,15 und Euro 153,00 (3,0 bis 3,5-facher Satz gemäß GOÄ/GOP). Für eine 100 minütige Gruppentherapiesitzungen  (Ziffer 871)  berechne ich Euro 61,20 (3,5-facher Satz). Weitere Leistungen wie Diagnostik, Anamneseerhebung, Berichterstellung, konsiliarische Erörterung mit der/ dem mitbehandelnden Ärztin/Arzt, Schreibgebühr und Bescheinigungen können bei Bedarf hinzukommen.
 

Mögliche Kostenträger

Empfehlung:  

Erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen Kostenträger folgende Sachverhalte: Ist Psychotherapie bei einer approbierten Psychologischen Psychotherapeutin ohne Kassensitz im Leistungsumfang Ihres Vertrages enthalten? Ist für die Beantragung der Psychotherapie ein Gutachterbericht notwendig? Bis zu welchem Steigerungssatz übernimmt die Kasse die Kosten? Wie hoch ist die Erstattungshöhe (100% oder weniger)? Gibt es andere Einschränkungen (z.B. eine begrenzte Stundenanzahl pro Jahr)? 

Private Krankenversicherung (PKV)

 

Die Kostenübernahme durch private Krankenkassen ist in der Regel unproblematisch. Je nach Ihrem Versicherungsvertrag gibt es aber unterschiedliche Bedingungen hinsichtlich des Prozederes sowie der Kostenübernahme.

 

Erkundigen Sie sich daher bitte vor dem Erstgespräch bei Ihrer privaten Krankenkasse über die notwendigen Regelungen und Formalitäten bei der Inanspruchnahme einer Verhaltenstherapie durch eine Psychologische Psychotherapeutin.

 

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

 

Ich rechne meine Behandlungen NICHT mit den gesetzlichen Krankenkassen ab - auch nicht im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens. Gesetzlich versicherten Personen empfehle ich daher, sich beim Vorliegen einer psychischen Erkrankung um eine Psychotherapie bei einem/ einer Vertragspsychotherapeut:in, also einem/ einer Therapeut:in mit Kassensitz zu bemühen. Informationen und Unterstützung finden Sie hier. Sie fragen sich, warum es immer schwerer wird Psychoherapeut:innen und Ärzt:innen mit Kassenzulassung zu finden und was Sie dagegen tun können? #Praxenkollaps verhindern! Praxis weg. Gesundheit weg. 

Gesetzlich versicherte Personen haben die Möglichkeit, die Kosten selbst zu tragen (s. Selbstzahler:innen). Die von mir angebotenen Gruppentherapien könnten in diesem Kontext ggf. besonders interessant sein, da sie kostengünstiger als eine Einzeltherapie und somit besser finanzierbar sind. Manche Personen sehen den Vorteil einer eigenständigen Finanzierung der Behandlung darin, dass in diesem Fall keine Diagnosen bekannt gegeben werden, die Therapie zeitnah beginnen kann und das Stundenkontigent nicht durch die Vorgaben Ihrer Versicherung limitiert ist.

 

Beihilfe (Beamtenversorgung) 

 

Die Kosten für eine Psychologische Psychotherapie werden von den Beihilfestellen von Bund, Ländern und Kommunen, in den meisten Fällen ohne Probleme, jedoch nicht immer zum vollen Satz übernommen. Die ersten Stunden (Sprechstunde und Probatorik) werden in den meisten Fällen ohne eine vorherige Antragstellung erstattet. Erkundigen Sie sich bitte frühzeitig nach Ihren genauen Versicherungsbedingungen. Teilen Sie Ihrer Beihilfestelle spätestens nach den Sprechstunden mit, dass Sie eine Psychotherapie in Anspruch nehmen wollen und bitten gleichzeitig um die Zusendung der Antragsformulare. 

 

Selbstzahler:innen

 

Sollten Sie die psychotherapeutische Behandlung selbst tragen oder eine psychologische Beratung in Anspruch nehmen wollen, fallen für Sie keine Formalitäten an. Die von mir angebotenen Gruppentherapien könnten in diesem Kontext besonders interessant für Sie sein, da sie ebenso wirksam wie eine Einzeltherapie sind, jedoch günstiger und somit meist besser finanzierbar. 

 

Die Kosten einer Krankenbehandlung können Sie ggf. als außergewöhnliche Belastung bei der Steuererklärung geltend machen. Weiterführende Informationen erhalten Sie bei Ihrer Steuerberaterin/ Ihrem Steuerberater. Bitte beachten Sie, dass auch das Erstgespräch kostenpflichtig ist.

 

Weitere Kostenträger

Die freie Heilfürsorge (Mitglieder der Bundeswehr, der Landes- und Bundespolizei), die Postbeamtenkrankenkasse sowie die Krankenversicherung der Bundesbahnbeamten übernehmen die Kosten der ambulante Psychotherapie in den meisten Fällen zumindest anteilig. Sollten Sie bei einem dieser Träger versichert sein, klären Sie bitte unbedingt bereits vor dem Erstgespräch bei Ihrem Kostenträger ab, ob und zu welchem Anteil die Kosten der Behandlung übernommen werden können und welche Antragsformalitäten hierzu ggf. zu beachten sind. Bei diesen Träger kann es regulär zu privaten Zuzahlungen kommen.