Empfehlung:
Erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen Kostenträger frühzeitig folgende Sachverhalte: Ist Psychotherapie bei einer Psychologischen Psychotherapeutin ohne Kassensitz im Leistungsumfang Ihres Vertrages enthalten? Ist für die Beantragung der Psychotherapie ein Gutachterbericht notwendig? Bis zu welchem Steigerungssatz übernimmt die Kasse die Kosten? Wie hoch ist die Erstattungshöhe (100% oder weniger)? Gibt es andere Einschränkungen (z.B. eine begrenzte Stundenanzahl pro Jahr)?
Private Krankenversicherung (PKV)
Die Kostenübernahme durch private Krankenkassen ist in der Regel unproblematisch. Je nach Ihrem Versicherungsvertrag gibt es aber unterschiedliche Bedingungen hinsichtlich des Prozederes sowie der Kostenübernahme.
Erkundigen Sie sich daher bitte vor dem Erstgespräch bei Ihrer privaten Krankenkasse über die notwendigen Regelungen und Formalitäten bei der Inanspruchnahme einer Verhaltenstherapie durch eine Psychologische Psychotherapeutin.
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Ich rechne meine Behandlungen NICHT mit den gesetzlichen Krankenkassen ab - auch nicht im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens. Gesetzlich versicherten Personen empfehle ich daher, sich beim Vorliegen einer psychischen Erkrankung um eine Psychotherapie bei einem/ einer Vertragspsychotherapeut:in, also einem/ einer Therapeut:in mit Kassensitz zu bemühen. Informationen und Unterstützung finden Sie hier.
Natürlich besteht auch die Möglichkeit, die Kosten selbst zu tragen (vgl. Abschnitt "Selbstzahler:innen").
Beihilfe (Beamtenversorgung)
Die Kosten für eine Psychologische Psychotherapie werden von den Beihilfestellen von Bund, Ländern und Kommunen, in den meisten Fällen ohne Probleme und zum vollen Satz erstattet. Bei Angehörigen der Landesbeihilfe SH kommt es derzeit vermehrt zu Problemen mit der Kostenerstattung, da diese die seit 7/2024 gültige Abrechnungsempfehlung - anders als die Mehrzahl aller PKVn und Beihilfestellen (z.B. VAK, alle anderen Länderbeihilfen, BH Bund, Nordkirche etc.) - leider noch nicht befürwortet. Die ersten Stunden (Sprechstunde und Probatorik) werden meist ohne eine vorherige Antragstellung erstattet. Teilen Sie Ihrer Beihilfestelle spätestens nach den Sprechstunden mit, dass Sie eine Psychotherapie in Anspruch nehmen wollen und bitten gleichzeitig um die Zusendung der Antragsformulare. Bei der Antragstellung unterstütze ich Sie selbstverständlich gern.
Selbstzahler:innen
Sollten Sie die psychotherapeutische Behandlung selbst tragen wollen, fallen für Sie keine Formalitäten an - ein Antragsverfahren ist nicht notwendig und es erfolgt auch keine Meldung an die Krankenkasse. Beim Wechsel Ihrer Krankenversicherung oder vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung bzw. Verbeamtung kann dieser Umstand für Sie hilfreich sein. Auch sind Sitzungsumfang und Therapiedauer bei Selbstzahler:innen nicht durch die Vorgaben eines Kostenträgers limitiert. Für Selbstzahler:innen berechne ich je 50min. Einzelsitzung eine Pauschale von 153€ (Ziffer 870 GOÄ/GOP zum 3,5-facher Satz). Bitte beachten Sie, dass auch bereits das Erstgespräch entsprechend kostenpflichtig ist.
Weitere Kostenträger
Die freie Heilfürsorge (z.B. für Mitglieder der Bundeswehr, der Feuerwehr oder einige Mitglieder der Polizei), die Postbeamtenkrankenkasse sowie die Krankenversicherung der Bundesbahnbeamten übernehmen die Kosten der ambulante Psychotherapie in den meisten Fällen zumindest anteilig. Sollten Sie bei einem dieser Träger versichert sein, klären Sie bitte unbedingt bereits vor dem Erstgespräch bei Ihrem Kostenträger ab, ob und zu welchem Anteil die Kosten der Behandlung übernommen werden können und welche Antragsformalitäten hierzu ggf. zu beachten sind. Bei diesen Träger kann es regulär zu privaten Zuzahlungen kommen.
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