Honorar und Erstattung

Mein Honorar orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), vgl. Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die Kosten für eine 50-minütige psychotherapeutische Einzelbehandlung (Ziffer 870) betragen derzeit zwischen 131,15€ und 153,00€ (3,0 bis 3,5-facher Satz gemäß GOÄ/GOP). Für eine 100-minütige gruppentherapeutische Behandlung  (Ziffer 871)  berechne ich 61,20€ (3,5-facher Satz). Weitere Leistungen wie Diagnostik, Anamneseerhebung, Berichterstellung, konsiliarische Erörterung mit der/ dem mitbehandelnden Ärztin/Arzt, Schreibgebühr und Bescheinigungen kommen bei Bedarf hinzu. Termine, die nicht mind. 24 Stunden vor Sitzungsbeginn abgesagt werden, muss ich ebenfalls in Rechnung stellen (Ausfallhonorar).

Die Erstattung der Behandlungskosten durch die private Krankenversicherung, die Beihilfe, die Heilfürsorge o.ä. ist in der Regel unproblematisch. Die Bedingungen variieren je nach Kasse und Tarif; in manchen Fällen kann es zu privaten Zuzahlungen kommen. Gesetzlich Versicherte  können eine Behandlung auf Wunsch als Selbstzahler:in in Anspruch nehmen. Da ich nicht im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens arbeite, tragen Sie die Kosten der Behandlung als Selbstzahler:in stets zu 100% selbst.

Bei Beratungsanliegen (z.B. bei einer psychologischen Lebensberatung),  Supervisionsanliegen oder einem berufsbezogenem Coaching handelt es sich laut Gesetz NICHT um Heilbehandlungen, weshalb diese Kosten grundsätzlich auch nicht von den Kassen übernommen werden. 

Wer trägt die Therapiekosten?

Empfehlung:  

Erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen Kostenträger folgende Sachverhalte: Ist Psychotherapie bei einer approbierten Psychologischen Psychotherapeutin ohne Kassensitz im Leistungsumfang Ihres Vertrages enthalten? Ist für die Beantragung der Psychotherapie ein Gutachterbericht notwendig? Bis zu welchem Steigerungssatz übernimmt die Kasse die Kosten? Wie hoch ist die Erstattungshöhe (100% oder weniger)? Gibt es andere Einschränkungen (z.B. eine begrenzte Stundenanzahl pro Jahr)? 

 

Private Krankenversicherung (PKV)

 

Die Kostenübernahme durch private Krankenkassen ist in der Regel unproblematisch. Je nach Ihrem Versicherungsvertrag gibt es aber unterschiedliche Bedingungen hinsichtlich des Prozederes sowie der Kostenübernahme.

 

Erkundigen Sie sich daher bitte vor dem Erstgespräch bei Ihrer privaten Krankenkasse über die notwendigen Regelungen und Formalitäten bei der Inanspruchnahme einer Verhaltenstherapie durch eine Psychologische Psychotherapeutin.

 

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

 

Ich rechne meine Behandlungen NICHT mit den gesetzlichen Krankenkassen ab - auch nicht im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens. Gesetzlich versicherten Personen empfehle ich daher, sich beim Vorliegen einer psychischen Erkrankung um eine Psychotherapie bei einem/ einer Vertragspsychotherapeut:in, also einem/ einer Therapeut:in mit Kassensitz zu bemühen. Informationen und Unterstützung finden Sie hier. 

Natürlich besteht auch die Möglichkeit, die Kosten selbst zu tragen (vgl. Abschnitt "Selbstzahler:innen").

 

Beihilfe (Beamtenversorgung) 

 

Die Kosten für eine Psychologische Psychotherapie werden von den Beihilfestellen von Bund, Ländern und Kommunen, in den meisten Fällen ohne Probleme, jedoch nicht immer zum vollen Satz übernommen. Die ersten Stunden (Sprechstunde und Probatorik) werden in den meisten Fällen ohne eine vorherige Antragstellung erstattet. Erkundigen Sie sich bitte frühzeitig nach Ihren genauen Versicherungsbedingungen. Teilen Sie Ihrer Beihilfestelle spätestens nach den Sprechstunden mit, dass Sie eine Psychotherapie in Anspruch nehmen wollen und bitten gleichzeitig um die Zusendung der Antragsformulare. 

 

Selbstzahler:innen

 

Sollten Sie die psychotherapeutische Behandlung selbst tragen wollen, fallen für Sie keine Formalitäten an - ein Antragsverfahren ist nicht notwendig und es erfolgt auch keine Meldung an die Krankenkasse. Beim Wechsel Ihrer Krankenversicherung oder vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung bzw. Verbeamtung  kann dieser Umstand für Sie hilfreich sein. Auch sind Sitzungsumfang und Therapiedauer bei Selbstzahler:innen nicht durch die Vorgaben eines Kostenträgers limitiert. 

 

Für eine Einzelbehandlung fällt für Selbstzahler:innen derzeit ein Pauschalbetrag von 153€/Sitzung an. Die in meiner Praxis angebotenen Gruppentherapien sind günstiger und somit ggf. besser finanzierbar. Bitte beachten Sie, dass auch das Erstgespräch kostenpflichtig ist.

 

Weitere Kostenträger

Die freie Heilfürsorge (z.B. für Mitglieder der Bundeswehr, der Feuerwehr oder der Bundespolizei), die Postbeamtenkrankenkasse sowie die Krankenversicherung der Bundesbahnbeamten übernehmen die Kosten der ambulante Psychotherapie in den meisten Fällen zumindest anteilig. Sollten Sie bei einem dieser Träger versichert sein, klären Sie bitte unbedingt bereits vor dem Erstgespräch bei Ihrem Kostenträger ab, ob und zu welchem Anteil die Kosten der Behandlung übernommen werden können und welche Antragsformalitäten hierzu ggf. zu beachten sind. Bei diesen Träger kann es regulär zu privaten Zuzahlungen kommen.

 

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